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Das Versicherungsaufsichtsrecht ist die spezielle Rechtsmaterie für Versicherungsunternehmen. Als regulierte Industrie unterfällt die Versicherung einer speziellen staatlichen Aufsicht. Diese erfasst weite Bereiche des Versicherungsgeschäfts und der Versicherungsunternehmen.
Die Aufsicht beginnt nicht erst mit der Zulassung zum Geschäftsbetrieb. Bereits vorher ist oftmals die Frage zu beantworten, ob denn die Tätigkeit, die ein Unternehmen beabsichtigt, aufzunehmen bereits Versicherungsgeschäft darstellt. Eine Frage, die sich beispielsweise einige Start Ups stellen müssen.
Möchte ein Versicherungsunternehmen das Geschäft auf das Ausland, insbes. des EU-europäische Ausland ausdehnen, sind versicherungsaufsichtsrechtliche Fragen des europäischen Niederlassungsrechts und des Rechts des freien Dienstleistungsverkehrs relevant; sog. Notifikationsverfahren sind durchzuführen.
In den vergangenen Jahren und verstärkt seit der Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zum 1. Januar 2016 erfasst die Versicherungsaufsicht immer stärker die Geschäftsorganisation. Aufsichtsrechtliche Fragen zur Qualifikation von wesentlichem Führungspersonal (fit & proper test) werden relevant. Fragen der Vergütung von Vorstand, Mitarbeitern und Aufsichtsratsmitgliedern erhalten eine aufsichtsrechtliche Dimension. Risikomanagement, Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, externe Ratings, das interne Kontrollsystem und die interne Revision sind Gegenstand der Versicherungsaufsicht. Das Outsourcing von Versicherungstätigkeiten stellt ganz neue aufsichtsrechtliche Herausforderungen an die Unternehmen; sowohl die Versicherungsunternehmen als auch die Dienstleister.
Solvency II brachte eine deutliche Ausweitung der Berichtspflichten von Versicherungsunternehmen. Es sind zusätzliche Berichte an Aufsicht und Öffentlichkeit zu erstatten. An die Aufsichtsbehörde sind viele (neue) Kennzahlen zu liefern.
Die Finanzausstattung von Versicherungsunternehmen unterliegt einer umfassenden Aufsicht. Es werden umfassende Modellrechnungen verlangt. Ggf. steht die Entscheidung an, ein eigens vollständiges oder partielles internes Modell zertifizieren zu lassen.
Rückversicherungsunternehmen unterliegen seit einigen Jahren einer verstärkten Aufsicht. Für sie gelten nunmehr eine Vielzahl von aufsichtsrechtlichen Vorschriften, die bisher den Erstversicherungsunternehmen vorbehalten waren, ebenfalls. Außerdem gibt es spezielle Aufsichtsvorschriften für Rückversicherungsunternehmen.
Umwandlung, Umstrukturierung, Bestandsübertragung. Stichworte, die im Zusammenhang mit Restrukturierungsüberlegungen von Versicherungsunternehmen immer wieder fallen. Auch sie haben eine aufsichtsrechtliche Dimension. Alle diese Vorgänge bedürfen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.
Auf all diesen Rechtgebieten verfügen die Berater der axis BERATUNGSGRUPPE über umfangreiche Erfahrungen. Rechtanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Aktuare sind regelmäßig mit einer Vielzahl dieser aufsichtsrechtlichen Fragestellungen, teils isoliert, teils im Rahmen größerer und kleinerer Projekte, befasst. Sie beraten ihre Mandanten umfassend und erforderlichenfalls interdisziplinär.
siehe auch:Versicherungsunternehmensrecht
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