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Steuerstreitverfahren, d.h. Verfahren vor den Finanzbehörden, den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof zeichnen sich vor dem Hintergrund der Komplexität und der Kompliziertheit des Steuerrechts und dem häufigen Wechsel der zugrundeliegenden Rechtsvorschriften nicht zuletzt durch ihre überdurchschnittliche Dauer aus. Steuerbürger und Berater bedürfen eines langen Atems und hinreichender Gelassenheit, um solche Verfahren durchzuhalten. Hinzu kommt, dass zunehmend verfassungs- und europarechtliche Fragen eine Rolle spielen, mit der Folge, dass ein Rechtsstreit im Ergebnis nicht durch ein Gericht der Finanzgerichtsbarkeit entschieden wird, sondern durch das Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof. Dies bedeutet für einen Rechtssuchenden, dass ein Gerichtsverfahren nicht nur vor einem steuerrechtlichen Hintergrund geführt werden muss, sondern auch oder sogar ausschließlich vor einem verfassungs- oder europarechtlichen Hintergrund.
Der Berater muss neben dem materiellen Steuerrecht und formellen Steuerverfahrensrecht daher die Grundlinien und Entwicklungen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ebenso beherrschen, wie die Aussagen der EU-Richtlinien.
Die Rechtsanwälte der axis BERATUNGSGRUPPE sind teilweise seit Jahrzehnten mit Steuerstreitverfahren betraut. Hierbei decken sie den gesamten Verfahrenslauf vom Einspruchsverfahren beim Finanzamt, über das Klageferfahren vor dem Finanzgericht bis hin zur Vertretung vor dem Bundesfiananzhof, ab. Vor dem Bundesfinanzhof waren und sind die wir regelmäßig auch in Grundsatzverfahren involviert.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
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