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IT-Verträge
Die Gestaltung von IT-Verträgen muss die Besonderheiten der Erbringung von IT-Leistungen und der Vielzahl von verschiedenen Leistungen berücksichtigen. Dabei kann es sich um Verträge über Hardware, Software und IT-Dienstleistungen handeln. Die Vertragsgrundlage kann sich nach den ursprünglichen Vertragsarten nach dem BGB entsprechend Kauf-, Miet-, Dienstleistung- und Werkvertrag, aber auch völlig neuen Leistungstypen und Mischformen bestimmen. Verträge für umfassende IT-Projekte und das IT-Outsourcing bringen besondere Anforderungen sich.
Der Handel im Internet setzt das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages voraus während die Anforderungen an den Verbraucherschutz für Fernabsatz im elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten sind. Die Gestaltung von Internet-Auftritten und Webshops sind zudem – auch aufgrund der vielfältigen Information-und Hinweispflichten – sorgfältig zu planen. Gleichzeitig sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den elektronischen Geschäftsverkehr anzupassen.
Das Datenschutzrecht nimmt im Wirtschaftsleben eine besondere Stellung ein. Daneben stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und seiner Verpflichtungen.
Die Datenschutz-Grundverordnung wird das Datenschutzrecht gänzlich neu aufgestellt und bringt somit neue Herausforderungen. Besondere Themengebiete sind beispielsweise der Umgang mit Daten von Kunden und von Arbeitnehmern.
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